Hausordnung

Der Unterricht beginnt um 7:40 Uhr, die Schule wird erst um 7:25 Uhr betreten.

Schüler und Schülerinnen halten sich bis 7:25 Uhr im Bereich der Bushaltestelle auf.

Die Aufsichtspflicht der LehrerInnen endet nach Unterrichtsende mit dem Verlassen des Schulgebäudes.

Bei vorzeitigem Unterrichtsende wegen Stundenentfall kann das Kind nur mit nachweislicher Kenntnisnahme der Eltern (Unterschrift, tel. Absprache) entlassen werden. Ist dies nicht der Fall, muss sich das Kind in einer Klasse (Grund: Beaufsichtigung) bis zum regulären Unterrichtsende aufhalten.

Im Schulhaus tragen alle Schüler und Schülerinnen Hausschuhe. Diese sind nach Unterrichtsende in der Garderobe geordnet aufzubewahren.

Das Verlassen des Schulbereiches während der Unterrichts- und Pausenzeiten ist nicht gestattet.

In der Jausenpause essen die Kinder die Jause in der Klasse.

Die Sausepause verbringen alle Schüler und Schülerinnen bei Schönwetter auf dem Pausenplatz. Das Betreten des Schulhauses ist während der Hofpause untersagt, das Aufsuchen des WC’s in dringenden Fällen ist natürlich erlaubt. Bei Schlechtwetter halten sich die Kinder unter der Aufsicht der LehrerInnen in den Klassenzimmern auf.

Abfälle gehören in die entsprechenden Abfallbehälter, dabei ist die schuleigene Mülltrennung zu beachten.

Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören (Handys, elektronische Spiele etc.), werden nicht in die Schule mitgenommen.

Die Schule haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände und Geldbeträge.

Die Schüler und Schülerinnen gehen nach Unterrichtsende rasch nach Hause. Fahrschüler verhalten sich beim Warten auf den Schulbus so, wie es von den LehrerInnen immer wieder besprochen wird.

Auf freundliches, höfliches, hilfsbereites und rücksichtsvolles Benehmen im Schulbereich wird besonderer Wert gelegt.

Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule sowie die eigenen und fremden Arbeitsmaterialien sind schonend zu behandeln. Bei mutwilliger Beschmutzung oder Beschädigung können die Eltern zur Verantwortung gezogen werden.

In allen persönlichen Anliegen wenden sich die Schüler und Schülerinnen an ihre KlassenlehrerIn, in Ausnahmefällen an die Schulleiterin.

Verstöße gegen die Hausordnung werden zum Anlass genommen in Diskussionen und Besprechungen Wiederholungen zu vermeiden und, wenn nötig, auch entsprechende Konsequenzen (in Absprache mit den Eltern) zu ziehen.